Norbert regt sich auf vom 19.4.2006 (!!!!)
über
Urteil
in dem Rechtsstreit
FC St. Pauli – vertreten durch seinen ersten Vorsitzenden Corny Littmann -
-Kläger-
gegen
den Aufstieg
- Beklagter zu 1. -
und
den Pokal
- Beklagter zu 2. -
- beide vertreten durch den Deutschen Fussball Bund, dieser vertreten durch seinen ersten Vorsitzenden Theo Zwanziger
hat der 1. Fussballsenat unter Leitung des Fussballgottes nach mündlicher Verhandlung am 12.4. und 18.4. für Recht erkannt:
1. Der Kläger spielt mindestens ein weiteres Jahr drittklassig.
2. Der Kläger bleibt bis auf weiteres ohne Titel im Bereich des Deutschen Fussball Bundes.
3. Die Kosten des Verfahrens tragen die Fans des Klägers.
4. Das Urteil ist sofort vollstreckbar, andere Vereine können sich beim Kläger mit Spielermaterial versorgen.
Die Parteien streiten um den sportlichen Erfolg des Klägers.
Der Kläger ist im Jahre 1910 gegründet. Der Kläger ist ein Sportverein, der u.a. am Spielbetrieb der Regionalliga teilnimmt. Durch ein 2-1 im Oddsetpokalfinale (Landespokal des Hamburger Fussballverbandes) des Jahres 2005 hatte der Kläger auch das Recht erworben, in der 1. Runde des Beklagtens zu 2. zu spielen. Nach Siegen gegen Burghausen, Bochum, Berlin und Bremen empfing der Kläger im Halbfinale des Beklagtens zu 2. den FC Bayern München. Das Spiel fand am 12.4. statt und ging mit 0-3 verloren.
Der Kläger trägt in der Regel alle zwei Wochen Heimspiele am Hamburger Millerntor aus. Ziel des Klägers war das Erreichen des Beklagten zu 1.
U.a. trug der Kläger am 18.4. ein Heimspiel gegen die 2. Mannschaft des Hertha Berliner Sportclubs aus. Dieses ging nach Toren von Covic und Morena 1-1 aus.
Der Kläger ist der Meinung, dass seine Mannschaft gut genug für den Aufstieg sei. Hinzu käme, dass die Spieler sich laut eigener Aussage zerreissen wollten, so lange der Aufstieg theoretisch noch möglich sei.
Der Kläger beantragt daher den Beklagten zu 1. zu erreichen und den Beklagten zu 2. zu gewinnen.
Die Beklagten beantragen die Klageabweisung.
Sie sind der Meinung, dass eine Niederlage im Halbfinale den Gewinn des Beklagten zu 1. nicht mehr ermöglicht. Weiterhin sei die Mannschaft zu schwach für den Aufstieg
Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet.
Um den Beklagten zu 1. zu erreichen müsste der Kläger die ersten beiden Tabellenplätze erreichen. Dies ist nach Lage der Dinge unmöglich. Der Kläger hat am 18.4. zum wiederholten Male nur unentschieden gespielt. Vor dem Spiel waren die Zeugen Trulline, Norbert und Ruhri erneut abergläubisch Essen gegangen, wie sie für das Gericht absolut glaubhaft versicherten. Die Angaben des Zeugen Norberts passten zu seinem Hähnchenmundgeruch und dem Umfang des Bauches während der Beweisaufnahme. Sie sind daher als glaubhaft einzustufen, an der persönlichen Glaubwürdigkeit gibt es keine Zweifel. Seine Angaben werden durch die glaubhaften Angaben der beiden weiteren Zeugen unterstützt.
Das rituelle Hähnchenessen wurde von der Zeugin Knuffi nicht besucht. Aufgrund einer Wetterlage, die dem Gericht als „Hamburger Wetter“ bekannt ist, wollte sie dem Spiel am 18.4. nicht beiwohnen. Erst massive Überredungsversuche und die – vollkommen unrealistische – Versprechung des Zeugen Norberts, dass es während des Spieles nicht regnen würde, überzeugte sie doch, ans Hamburger Millerntor zu pilgern. Nach der Kenntnis des Gerichtes blieb es während des gesamten Spieles trocken.
Vor dem Stadion wurden dem Gericht und anderen Personen von Fans des Vereines noch viele Karten angeboten. Während bei dem Ausscheiden aus dem Beklagten zu 2. noch die „Suche Karte“-Schilder überwogen, waren bei dem Spiel gegen die Zweitvertretung von Hertha Karten im Überfluss vorhanden.
So waren auch in der Tauschbörse der AFM (ein Instrument, welches hier noch mal angepriesen sei) nach der glaubhaften Einlassung des Zeugen Tommy Molotow noch genügend Karten vorhanden. Trotz seines wilden Aussehens gibt es keinen Grund, die Glaubwürdigkeit des Zeugen Molotows zu bezweifeln. Das Gericht möchte darauf hinweisen, dass seine überaus lustige Tanzkapelle am Freitag zum Tanz aufspielt. Es ist dem Gericht leider nicht bekannt wo, aber wer in der Nähe ist: Hin da! Pogt für das Gericht einen mit.
Ähm, sorry, da ist mit dem Berichterstatter der Punkrock durchgegangen. Wo waren wir? Ach ja. Also: Auf der Gegengrade fanden sich nur wenige Jünger des Vereines ein. Das Gericht schätzt ihre Anzahl auf ungefähr 10.000 bis 12.000.
Zwar sprach der Stadionsprecher am Ende von ca. 15.000, aber diese Angaben wurden durch das vollkommen problemlose Bierholen durch den Zeugen Norbert während des Spieles widerlegt. Das Gericht erklärt sich diese Abweichungen damit, dass viele Dauerkarteninhaber heute den Weg zum Hamburger Millerntor nicht gefunden hatten und auch viele Karten aus dem ehemaligen „zweimal Hertha, einmal Lokalrivale“-Paket ungenutzt blieben.
Respektabel ist die Zahl von ca. 25 Gästen aus Berlin (ab und zumal auch fälschlicherweise als Hauptstadt oder Nabel der Welt angesehen), die ihre Zweitvertretung an diesem Dienstagabend unterstützten. Auf die Frage des Zeugen Norbert, wer bei uns denn so verrückt sei eine solche Tour am Dienstagabend zu machen, erntete dieser nur die Antwort „Du doch sicher“.
Nennenswerter Support der Gäste blieb nach Aussagen des Zeugen Norberts und den Erkenntnissen des Gerichtes jedoch aus.
Der Zeuge Norbert bezeichnet den Heimsupport auch als eher unteren Durchschnitt. Hier kann das Gericht seiner Aussage aber nicht ohne Zweifel folgen, denn fragt man andere Zeugen, so war die Stimmung „geil wie immer, bei Pauli ist immer Party“ oder „es haben nur die 100 Ultras gesungen, die gingen aber richtig ab, auch noch 10 Minuten nach Spielschluss, der Rest war doch sowieso nur zum saufen da“.
Gerichtsbekannt sind jedoch laute Pfiffe und Buhrufe gegen die eigene Mannschaft, sowie „Wir wollen euch kämpfen sehen“-Rufe nach ca. 30 Minuten. Hier ist § 2345 des Fussballfangesetzes (FFG) erfüllt. Danach dürfen Fans pfeifen und Unmut äussern, wenn die Mannschaft schlecht spielt. Nach § 2345 Abs. 3 passiert dies bei „Kult“vereinen nur, wenn die Mannschaft richtig schlecht spielt und führt auch immer zu mindestens 30 Seiten Forendiskussion, ob man die Mannschaft nicht besser supporten sollte als ausbuhen. Der FC St. Pauli ist ein Kultverein. Darüber musste nicht Beweis erhoben werden, dies ist gerichtsbekannt. Man muss nur eine beliebige deutsche Tageszeitung aufschlagen, dann steht da folgender Satz (teilweise anders formuliert) drin: „Pauli ist Kult.“
Am besagten 18.4. spielte die Mannschaft zu 99 % Prozent einfach lust- und mutlos. Nur Kapitän Morena erreichte Normalform und trug sich – nach der Überzeugung des Gerichtes vollkommen zu Recht – in die Torschützenliste ein.
Nach der Überzeugung des Gerichtes zeigte unser junger Torwart eine gute Leistung, auch wenn er sichtlich nervös war und dringend noch mit dem Ball arbeiten muss. Herr Luz jedoch sollte schleunigst in die von ihm angestrebte 1. Liga verschwinden. Die Zeugen Norbert, Trulline und Ruhri haben sich bereits darauf geeinigt, dass eine Ablöse von 300.000 Euro angemessen wäre. Das Gericht hält nach gestern auch eine Ablöse von 3 Euro für angemessen. Stürmer werden nun mal an Torgefahr gemessen und diese strahlt er nicht im geringsten aus. Das Gericht fragt sich in diesem Zusammenhang verwundert, wie das Abendblatt erneut auf den Namen Cottbus kommt. Macht die Redaktion des Abendblattes da immer Urlaub? Oder ist das seit neustem DIE Adresse im deutschen Fussball? Geld haben die nach dem Wissen des Gerichtes auch nicht.
Nach dem Spiel eilte das Gericht ins Bett.
Die Kostenentscheidung folgt aus den Gesetzmässigkeiten des Fussballs. Wenn der Verein nicht aufsteigt gehen die Spieler zum grössten Teil eine Liga höher, aber die Fans bleiben. Und nach den Gesetzmässigkeiten bei St. Pauli werden sie auch in den nächsten Jahren für Finanzlöcher geschröpft, sei es durch unglaublich hohe Eintrittspreise (11,50 für einen Stehplatz in der dritten Liga ist unverschämt), sei es durch das Erdulden dämlichster Aktionen (Retter) oder sei es durch Abzocke mit Pokalzusammenhang (Lebenslange Sitzplätze mit Bayernstehkarte bzw. Erwerb von Rückrundenpaketen ohne Anrecht auf ein Dauerkarten-Vorkaufsrecht für die nächste Saison).
Für die Juristen unter euch: Die Urteilsform ist nicht perfekt durchgehalten. Das hat zwei Gründe: 1. Passt der Inhalt nicht wirklich in das starre Korsett eines Urteils, denn dann hätte ich ja wirklich den gesamten Sachverhalt (vom ersten bis zum letzten Spiel) vor die Anträge schreiben müssen und sauberer zwischen Sachverhalt und Wertung trennen müssen. Allerding hätte dies zu einem 25-Seiten-NRSA geführt. Auch der Urteilsstil ist nicht perfekt durchgehalten, was den gleichen Grund hat. 2. ist Urteilschreiben bei mir doch schon etwas her und ich habe das ganze aus dem Kopf geschrieben, ohne die Formalien nachzugucken.
Das Gericht hat in dem Verfahren „5 in 6“ einen Beweisbeschluss erlassen. Es möchte Beweis über die Frage erheben, welcher St. Paulianer bei den fünf Spielen zwischen Bayern und Hertha 2 anwesend war. Die Personen Norbert, Hossa, Klau_s, 7Bier, Cocktailladys und H. waren anwesend. Wer das noch nachgewiesen haben möchte, der melde sich bei einem der genannten und benenne ihn als Zeuge. Das Gericht schlägt T-Shirts vor: „6 Tage, 5 Spiele, 4 Unentschieden, 1 Niederlage, 0 Siege“ (Vorderseite) „Ich war dabei“ (Rückseite).
In dem Verfahren „USP gegen den Rest der Welt“ möchte das Gericht ausdrücklich die Packungsbeilage loben. Das war bisher das ehrlichste Stück Papier, was ich bei St. Pauli in die Hände bekommen habe. Grosses Tennis, und das Gericht hofft, dass es eine Wende zum Guten bedeutet. Da ist USP nämlich sehr hoch über seinen Schatten gesprungen. Der Rest der Welt leider nicht, denn a. lesen die meisten die Gazetta nicht und b. wurden die Taten (Bengalos gegen Bayern) mal wieder pauschal mit „Alle rausschmeissen“ oder „Stadionverbot“ oder anderem beurteilt. Das Gericht möchte den Rest der Welt darauf hinweisen, dass solche Reaktionen alleine deswegen schon Quatsch sind, weil die Gegenseite ihren Fehler eingesehen hat und weil St. Pauli halt bunt ist und bleibt. Und bei St. Pauli ist sowohl Platz für Ultra mit Trommel (auch wenn das Gericht Trommeln nicht mag) wie auch für vermeintliche Suffköpfe, die nie supporten (die das Gericht auch nicht mag).
In dem Verfahren „Corny raus“ verweist das Gericht auf den nächsten NRSA. Das Gericht versucht dann mal, einen etwas grösseren argumentativen Bogen zu schlagen, fühlt sich aber nach besagten 5 Spielen in 6 Tagen (und fünf Fotoserien un